Die VVN-BdA ruft auf zur Protestkundgebung vor dem »Landesamt für Verfassungsschutz«
am Mittwoch 5. Dezember 2018 um 16 Uhr Stuttgart-Bad Cannstatt, Taubenheimstr. 85a
Ausgerechnet »Verfassungsschutz«-Ämter dienen sich an und werden beauftragt, die zunehmende Rechtsentwicklung zu »beobachten«. Doch es gibt kaum eine Begebenheit der »NSU«-Mordserie, in die nicht auch »V-Leute«“ des »Verfassungsschutzes«tief verstrickt waren. Kaum eine Neonazi-Struktur, die nicht mit Geld aus diesem Haus aufgebaut wurde. Nicht nur parlamentarische Untersuchungsausschüsse konstatieren es mit wachsendem Entsetzen.
Was die AfD in Parlamenten bietet – Sachpolitik hat sie nicht anzubieten – schreibt sie oft direkt beim »Verfassungsschutz« ab.
Sie agiert sozusagen als dessen parlamentarischer Arm. Es geht nur um politische Brunnenvergiftung.
Zwar wurde der Eifer dieses »Amtes« in Baden-Württemberg seit einigen Jahrenetwas gebremst. Doch seine Aktivitäten zur Bespitzelung und Diskreditierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten gehen weiter. Selbst der Schwur der 51.000 befreiten Häftlinge des KZ Buchenwald vom 19. 4. 1945 soll »verfassungsfeindlich« sein. 1972 verschaffte der »Radikalenerlass« dem »Verfassungsschutz« das größte Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte.
Es war verantwortlich dafür, dass den damaligen Betroffenen »fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen« wurden, dass es »zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen« kam. »Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft.
Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche ›Radikale‹ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.« Das hat der Niedersächsische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss festgestellt.Es ging diesem »Amt« nie um den Schutz der Verfassung, sondern immer um ihre Aushöhlung – um die politische Entwicklung nach rechts zu drehen!
Immer war der Antifaschismus ihr Hauptfeind